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   LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06   

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LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06 (https://dejure.org/2009,35620)
LG München I, Entscheidung vom 19.02.2009 - 22 O 22384/06 (https://dejure.org/2009,35620)
LG München I, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 22 O 22384/06 (https://dejure.org/2009,35620)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Im seinem Urteil vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05 ) hat der BGH zwar § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. im Zusammenhang mit der Pflicht zur Vermeidung eines Interessenkonflikts angerührt, seine Ausführungen aber insoweit nicht auf den Anwendungsbereich des WpHG beschränkt In § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. ist nämlich lediglich der zivilrechtlich allgemein anerkannte Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten (vgl. Palandt, BGB, 68 Aufl. § 654, Rdnr. 4) aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert worden (so nunmehr ausdrücklich bestätigt in BGH XI ZR 510/07 - Beschluss vom 20.1.2009).

    Hier liegt jedoch keine dieser Fallkonstellationen vor, insbesondere ist keine Änderung der höchstrichterlichen Rechtssprechung erfolgt: Wie der BGH in seinem Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZR 510/07 nämlich ausdrücklich klarstellt, handelt es sich bei der Pflicht der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten um einen zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz, der nicht etwa erst durch das Urteil des vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05 ) höchstrichterlich geklärt, sondern - z.B. auch für den Bereich der Doppelmaklertätigkeit - seit jeher gültig ist.

  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Als unabhängiger, individueller Beistand, dem persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (zur Unterscheidung grundlegend BGH III ZR 25/92- NJW-RR 1993, 1114 [BGH 13.05.1993 - III ZR 25/92] -1116; aufgegriffen und bestätigt in BGH III ZR 71/05- NJW-RR 2006, 109 [BGH 27.10.2005 - III ZR 71/05] -111).

    Der Kundenbetreuer stellte dem Kläger vorliegend also nicht lediglich den VIP 4 - Fonds vor und vermittelte dessen Erwerb, sondern unterbreitete als neutraler und unabhängiger Beraterin ein auf den Kläger abgestimmtes Anlagenangebot (vgl. BGH NJW-RR 2006, 109 [BGH 27.10.2005 - III ZR 71/05] -111).

  • BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05

    EuGH-Vorlage: Abzugsverbot für Auslandsspenden gemeinschaftsrechtswidrig?

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Im seinem Urteil vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05 ) hat der BGH zwar § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. im Zusammenhang mit der Pflicht zur Vermeidung eines Interessenkonflikts angerührt, seine Ausführungen aber insoweit nicht auf den Anwendungsbereich des WpHG beschränkt In § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. ist nämlich lediglich der zivilrechtlich allgemein anerkannte Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten (vgl. Palandt, BGB, 68 Aufl. § 654, Rdnr. 4) aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert worden (so nunmehr ausdrücklich bestätigt in BGH XI ZR 510/07 - Beschluss vom 20.1.2009).

    Hier liegt jedoch keine dieser Fallkonstellationen vor, insbesondere ist keine Änderung der höchstrichterlichen Rechtssprechung erfolgt: Wie der BGH in seinem Beschluss vom 20.1.2009 - XI ZR 510/07 nämlich ausdrücklich klarstellt, handelt es sich bei der Pflicht der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten um einen zivilrechtlich allgemein anerkannten Grundsatz, der nicht etwa erst durch das Urteil des vom 19.12.2006 (BGH XI R 56/05 ) höchstrichterlich geklärt, sondern - z.B. auch für den Bereich der Doppelmaklertätigkeit - seit jeher gültig ist.

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Erst ein solchermaßen aufgeklärter Kunde ist in der Lage, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und zu beurteilen, ob ihm eine Anlage empfohlen wird, weil sie anlegergerecht ist oder weil die Bank daran verdient, bzw. mehr daran verdient als an der Empfehlung anderer Anlagen (vgl. BGH XI ZR 56/05 v. 19.12.2006 ) Nur durch Mitteilung der Rückvergütungshöhe kann ein eventuell bestehender Interessenkonflikt der Bank offen gelegt werden, eine zivilrechtlich allgemein anerkannte Rechtspflicht, die m § 31 I Nr. 2 WpHG a.F. für Wertpapiere und sonstige Finanzierungsinstrumente lediglich eine ausdrückliche Normierung erfahren hat.
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, wie hoch die von der Beklagten zu 1) vereinnahmte Provision für den Vertrieb der streitgegenständlichen Anlage tatsächlich war Auch ist nicht relevant, ob die 15 % - Grenze, die der BGH als Offenlegungs-Schwelle für Provisionen des Anlagevermittlers entwickelt hat (vgl. BGH NJW 2004, 1732, [BGH 12.02.2004 - III ZR 359/02] NJW 2005, 3208 [BGH 28.07.2005 - III ZR 290/04] ) erreicht wurde.
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Hierbei kann dahingestellt bleiben, wie hoch die von der Beklagten zu 1) vereinnahmte Provision für den Vertrieb der streitgegenständlichen Anlage tatsächlich war Auch ist nicht relevant, ob die 15 % - Grenze, die der BGH als Offenlegungs-Schwelle für Provisionen des Anlagevermittlers entwickelt hat (vgl. BGH NJW 2004, 1732, [BGH 12.02.2004 - III ZR 359/02] NJW 2005, 3208 [BGH 28.07.2005 - III ZR 290/04] ) erreicht wurde.
  • BGH, 22.11.2007 - III ZR 9/07

    Schadensersatzanspruch bei Nichteinhaltung einer Spielbank-Sperre

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Entschuldigt ist der Schuldner auch dann, wenn seine Rechtsansicht dem damaligen Stand der Rechtssprechung oder der h.M. entsprach ( BGH NJW 08, 840; BGH NJW 1972, 1045 [BGH 07.03.1972 - VI ZR 169/70] ) - vgl. Palandt a.a.O. § 276, 22).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Als unabhängiger, individueller Beistand, dem persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (zur Unterscheidung grundlegend BGH III ZR 25/92- NJW-RR 1993, 1114 [BGH 13.05.1993 - III ZR 25/92] -1116; aufgegriffen und bestätigt in BGH III ZR 71/05- NJW-RR 2006, 109 [BGH 27.10.2005 - III ZR 71/05] -111).
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Bei höchstrichterlich noch nicht geklärten Fragen ist dem Schuldner ein Rechtsirrtum nicht anzulasten, wenn seine Rechtsansicht auf einer sorgfältigen Prüfung der Rechtslage beruht ( BGHZ 131, 346 ).
  • BGH, 04.07.2001 - VIII ZR 279/00

    Geltendmachung eines nicht bestehenden Zurückbehaltungsrechts

    Auszug aus LG München I, 19.02.2009 - 22 O 22384/06
    Grundsätzlich ist ein Rechtsirrtum des Schuldners beachtlich, wenn er nicht fahrlässig handelt.D.h der Schuldner muss die Rechtslage sorgfältig prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtssprechung beachten ( BGH NJW 2001, 3114 [BGH 04.07.2001 - VIII ZR 279/00] ).
  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 169/70

    Hinterlegung eines Geldbetrages nach Versteigerung eines Grundstücks zum Zwecke

  • OLG München, 02.08.2010 - 17 U 2762/09

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Aufklärungspflicht über versteckte

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 19.02.2009, Az.: 22 O 22384/06, abzuändern und die Klage abzuweisen.
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